Voll- und teilstationäre Pflege

Unabhängig von ihrem Hilfebedarf sollen die Menschen, die bei uns wohnen, mit unserer Hilfe ihr Leben möglichst selbständig und eigenbestimmt führen. Dabei legen wir großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Angehörigen, insbesondere bei Menschen, die ihre Bedürfnisse und Wünsche nicht mehr selbst formulieren können.

Professionelle Pflege

Gute Pflege beginnt mit einem Erstgespräch, mit dem Erfragen von Pflegeanliegen, Wünschen und Problemen. Die Pflegeplanung, die laufend überprüft und angepasst wird, strukturiert den Pflegeprozess. Jeder Bewohner findet in den Wohnbereichsmitarbeitern seine Hauptbezugspersonen. Sie sind Ansprechpartner und Koordinator zwischen Bewohner, Angehörigen, Ärzten und anderen beteiligten Berufsgruppen.

Hauseigene Küche

Das Team unserer hauseigenen Küche sorgt mit seinem Engagement und Ideenreichtum dafür, dass unsere Bewohner abwechslungsreich und altersgerecht mit Speisen und Getränken versorgt werden. Wünsche an die Küche können jederzeit geäußert werden und finden nach Möglichkeit Berücksichtigung. Auch besondere Kostformen z.B. bei Diabetes oder Schluckbeschwerden werden angeboten. 

Auszeit

Bis zu acht Wochen im Jahr können sie Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Ein solcher befristeter Aufenthalt kann pflegende Angehörige vorübergehend entlasten und bietet auch die Gelegenheit, das Leben in unserer Einrichtung kennenzulernen.


Unsere Preise

Vollstationäre Pflege

Pflegegrad (PG)

1

2

3

4

5

Pflegeleistungen1

56,24 €

77,38 €

93,56 €

110,42 €

117,98 €

Ausbildungszuschlag

 0,72 €   0,72 €   0,72 €   0,72 €   0,72 €
Ausbildungsumlage-Zuschlag2 3,77 €   3,77 €   3,77 €   3,77 €   3,77 €
Unterkunft 17,42 € 17,42 € 17,42 € 17,42 € 17,42 €
Verpflegung 11,61 €  11,61 € 11,61 € 11,61 € 11,61 €
Investitionskosten 18,95 € 18,95 € 18,95 € 18,95 € 18,95 €

Gesamt/Tag

108,71€

129,85€

146,03€

162,89€

170,45€

1 Grundlage der pflegebedingten Aufwendungen (Pflegeleistungen und Ausbildungszuschlag) ist der sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Ab 1.1.2017 wird jeder Monat mit 30,42 Tagen abgerechnet, angebrochene Monate tagesweise.

2 Bei der Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz müssen ab dem 01.01.2020 über den Umlagebetrag für die Refinanzierung der Ausbildungskosten auch die Kosten der praktischen Ausbildung und die Kosten der Altenpflegeschulen finanziert werden. Diese Kosten werden für einen Übergangszeitraum von ca. 3 Jahren über einen Zuschlag auf die pflegebedingten Kosten finanziert.

Kosten pro Monat (vollstationär)

Durchschnittsmonat berechnet mit 30,42 Tagen

 

Gesamt

Pflegekasse

Eigenanteil

Pflegegrad1

3306,96 €

  125,00 €

3.181,96 €

Pflegegrad 2

3950,04 €   770,00 € 3.180,04 €
Pflegegrad 3 4442,23 € 1.262,00 € 3.180,23 €
Pflegegrad 4 4955,11 € 1.775,00 € 3.180,11 €
Pflegegrad 5 5185,09 € 2.005,00 € 3.180,09 €

Kurzzeitpflege

Entgelte entsprechend vollstationärer Pflege

 

Dauer in Tagen2

Pflegekasse

Eigenanteil3 / Tag

Pflegegrad 1

--

125,00 €

108,71 €

Pflegegrad 2

21 max. 1.774,00 € 47,98 €
Pflegegrad 3 18 max. 1.774,00 € 47,98 €
Pflegegrad 4 15 max. 1.774,00 € 47,98 €
Pflegegrad 5 14 max. 1.774,00 € 47,98 €

Entgelte analog vollstationärer Pflege zur tageweisen Berechnung.
2 Dauer entspricht den max. von der Pflegekasse gedeckten Pflegeleistungen inkl. Ausbildungszuschlag in Tagen. Die max. Pflegepauschale pro Jahr beträgt zur Zeit 3.386 € (max. 8 Wochen/Jahr), wenn nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) hinzugenommen werden. Bei Überschreitung obiger Tage werden die Beträge der Pflegeleistungen im jeweiligen Pflegegrad berechnet.
3 Der Eigenanteil/Tag ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

Gäste der Kurzzeitpflege bei denen eine Feststellung des konkreten Pflegegrades noch nicht erfolgt ist, werden nach Pflegesatz des Pflegegrades 3 abgerechnet.

Hier finden Sie unsere detaillierte Preisliste zum Downloaden und ausdrucken.