Einrichtungsbeirat
Der Einrichtungsbeirat wird alle zwei Jahre gewählt und setzt sich aus Bewohnern und ggf. externen Mitarbeitern zusammen. Er trifft sich regelmäßig mit der Einrichtungsleitung und den Bereichsleitungen des Hauses. Der Beirat vertritt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung und ist Ansprechpartner für alle Belange der Bewohner und Angehörigen.